Ausländer- und Migrationsrecht

Wir beraten und vertreten zusammen mit Kooperationspartnern Mandanten in ausgewählten ausländerrechtlichen Bereichen.

Das Ausländer- und Migrationsrecht ist ein eigenständiger Rechtsbereich mit unmittelbarem Bezug zu wirtschaftlicher Tätigkeit, Fachkräftemigration und internationaler Mobilität. Es regelt die rechtlichen Voraussetzungen für Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen in Deutschland – sei es für qualifizierte Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Investoren oder Angehörige.

Im Mittelpunkt stehen dabei praxisrelevante Themen wie die Blaue Karte EU, der Familiennachzug, Aufenthaltstitel für Unternehmer und Privatpersonen sowie die Entsendung von Mitarbeitenden.

Zuständig sind regelmäßig die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte; maßgebliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Aufenthaltsgesetz sowie europäische Regelungen.

Unsere Tätigkeitsbereiche sind aktuell (ausschließlich):

  • Sämtliche rechtlichen Fragestellungen im Bereich "Deutschland - Indien"


  • Aufenthaltstitel & Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern
    Wir unterstützen Sie bei der Beantragung, Verlängerung und Sicherung Ihres Aufenthaltstitels in Deutschland – ob zu privaten oder beruflichen Zwecken.


  • Visumsverfahren für Deutschland
    Wir begleiten Sie durch das gesamte Visumverfahren – vom Antrag bei der Auslandsvertretung bis zur Einreise und anschließenden Aufenthaltserlaubnis.


  • Blaue Karte EU & qualifizierte Zuwanderung
    Beratung und Vertretung bei der Erteilung der Blauen Karte für hochqualifizierte Fachkräfte und akademische Berufe.


  • Arbeitsmigration & Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung
    Rechtssichere Begleitung bei der Zuwanderung von Arbeitnehmern, Fachkräften, IT-Spezialisten und Selbständigen.


  • Familiennachzug & Heirat mit ausländischen Staatsangehörigen
    Unterstützung beim Familiennachzug von Ehepartnern, Kindern und anderen Angehörigen – inklusive Beratung zur Eheschließung mit Ausländern.


  • Einbürgerung & Staatsangehörigkeitsrecht
    Prüfung der Voraussetzungen und Begleitung durch das gesamte Einbürgerungsverfahren bis zur deutschen Staatsbürgerschaft.


  • Rechtsmittel & Klagen gegen Ablehnungen durch die Ausländerbehörde
    Wir vertreten Sie bei Widersprüchen und Klagen in vorgenannten Bereichen vor den Verwaltungsgerichten – auch bei drohender Abschiebung oder Ausweisung.


  • Schnittpunkte mit straf-, strafvollzugs-, strafvollstreckungsrechtlichen Fragestellungen

    Wir unterstützen Sie auch bei aufenthaltsrechtlichen Fragen mit strafrechtlichem Bezug – etwa im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungsverfahren, Verurteilungen, Bewährungsauflagen oder dem Vollzug von Freiheitsstrafen (insbes. Abschiebung aus der Haft).

Kontakt

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite – zuverlässig, kompetent und persönlich. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Für persönliche Besprechungen vor Ort finden Sie uns in der Königsturmstaße 10 in Schwäbisch Gmünd. Daneben bieten wir selbstverständlich die Möglichkeit, telefonisch, per Email oder Videokonferenz in Kontakt zu bleiben.